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OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 45/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Allgemeine Fälligkeitsregelung; Anerkenntnis; Unfallversicherung; Versicherer; Obduktion
- Judicialis
VVG § 11; ; AUB 95 § 11; ; AUB 95 § 9
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 11; AUB 95 § 11 § 9
Fälligkeit bei Anerkenntnis durch Versicherer und Ermittlungsmängeln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 11.11.1999 - 15 O 196/98
- OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 45/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99
Fälligkeit des Versicherungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 45/00
In diesem Fall tritt ebenso wie bei einer Ablehnung des Versicherungsanspruchs durch den Versicherer Fälligkeit der Versicherungsleistung nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 VVG ein (vgl. dazu auch BGH NVersZ 2000, 332 zum Eintritt der Fälligkeit bei Ablehnung des Versicherungsanspruchs durch den Versicherer).
- OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15
Voraussetzungen der Fälligkeit von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus dem …
Voraussetzung ist insoweit nicht nur, dass die Erhebungen im Hinblick auf das vom Versicherer zu beachtende Beschleunigungsgebot (…Schlegelmilch aaO, Rn. 21) zu zögerlich betrieben wurden, sondern auch, dass diese Pflichtverletzung kausal wurde für einen späteren Abschluss der Ermittlungen (vgl. Senat, r+s 2001, 263, Rn. 12, juris).